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   VGH Hessen, 31.10.2012 - 3 B 1876/12   

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https://dejure.org/2012,40146
VGH Hessen, 31.10.2012 - 3 B 1876/12 (https://dejure.org/2012,40146)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31.10.2012 - 3 B 1876/12 (https://dejure.org/2012,40146)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - 3 B 1876/12 (https://dejure.org/2012,40146)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 31 Abs 2 BauGB, § 30 BauGB, § 15 Abs 1 BauNVO, § 1 Abs 3 BauGB
    Villenartige Bebauung gegen Mehrfamilienhaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung von "Wohnen in einem Mehrfamilienwohnhaus" als bauplanungsrechtlich relevante (Unter-)art der baulichen Nutzung im Vergleich zum Wohnen in einem Einfamilienwohnhaus bei villenartiger Bebauung; Abwehranspruch von Seiten einer in einem reinen Wohngebiet ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Qualifizierung von "Wohnen in einem Mehrfamilienwohnhaus" als bauplanungsrechtlich relevante (Unter-)art der baulichen Nutzung im Vergleich zum Wohnen in einem Einfamilienwohnhaus bei villenartiger Bebauung; Abwehranspruch von Seiten einer in einem reinen Wohngebiet ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnen in MFH: Planungsrechtlich wie Wohnen in EFH!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Abwehranspruch von Seiten einer Einfamilienhausbebauung gegen heranrückende Mehrparteienhausbebauung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 261
  • DÖV 2013, 241
  • BauR 2013, 998
  • ZfBR 2013, 179
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Hessen, 31.10.2012 - 3 B 1876/12
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, geklärt, "dass die Festsetzung von Baugebieten durch einen Bebauungsplan nachbarschützende Funktion zugunsten der Grundstückseigentümer im jeweiligen Baugebiet hat (Urteile vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 und vom 23. August 1996 - BVerwG 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364; Beschluss vom 2. Februar 2000 - BVerwG 4 B 87.99 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 163).

    Die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten des eigenen Grundstücks wird dadurch ausgeglichen, dass auch die anderen Grundeigentümer diesen Beschränkungen unterworfen sind (Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151, 155).

  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

    Auszug aus VGH Hessen, 31.10.2012 - 3 B 1876/12
    Weil und soweit der Eigentümer eines Grundstücks in dessen Ausnutzung öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, kann er deren Beachtung grundsätzlich auch im Verhältnis zum Nachbarn durchsetzen (Urteil vom 11. Mai 1989 - BVerwG 4 C 1.88 - BVerwGE 82, 61, 75).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VGH Hessen, 31.10.2012 - 3 B 1876/12
    Für den Fall des Fehlens einer notwendigen Befreiung geht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 06.10.1989 - 4 C 14/87 - BVerwGE 82, 343), der der Senat folgt, davon aus, dass Nachbarrechtsschutz in entsprechender Anwendung des § 15 Abs. 1 BauNVO unter Berücksichtigung der Interessenbewertung nach § 31 Abs. 2 BauGB, mithin subjektiver Rechtsschutz zu gewähren ist.
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus VGH Hessen, 31.10.2012 - 3 B 1876/12
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, geklärt, "dass die Festsetzung von Baugebieten durch einen Bebauungsplan nachbarschützende Funktion zugunsten der Grundstückseigentümer im jeweiligen Baugebiet hat (Urteile vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 und vom 23. August 1996 - BVerwG 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364; Beschluss vom 2. Februar 2000 - BVerwG 4 B 87.99 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 163).
  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99

    Bebauungsplan; Immissionsschutz; Gewerbegebiet; erheblich belästigende

    Auszug aus VGH Hessen, 31.10.2012 - 3 B 1876/12
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, geklärt, "dass die Festsetzung von Baugebieten durch einen Bebauungsplan nachbarschützende Funktion zugunsten der Grundstückseigentümer im jeweiligen Baugebiet hat (Urteile vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 und vom 23. August 1996 - BVerwG 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364; Beschluss vom 2. Februar 2000 - BVerwG 4 B 87.99 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 163).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus VGH Hessen, 31.10.2012 - 3 B 1876/12
    Der Nachbarschutz eines außerhalb der Grenzen des Plangebiets belegenen Grundstückseigentümers bestimmt sich bundesrechtlich (nur) nach dem in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO enthaltenen Gebot der Rücksichtnahme." (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 18.12.2007 - 4 B 55/07 - juris).
  • OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09

    Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Vielzahl gleichgelagerter

    Auszug aus VGH Hessen, 31.10.2012 - 3 B 1876/12
    Soweit die Antragstellerin insoweit auf die Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 5. Juni 2009 ( - 2 Bs 26/09 - juris) verweist, kann sie hiermit nicht durchdringen, da nicht dargelegt ist, dass der hier zu entscheidende Fall mit demjenigen des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vergleichbar ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1990 - 3 S 155/90

    Drittschutz des Nachbar aus dem Gebot der Rücksichtnahme bei Befreiungen von

    Auszug aus VGH Hessen, 31.10.2012 - 3 B 1876/12
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Antragstellerin angeführten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 16.02.1990 - 3 S 155/90 - juris).
  • VGH Hessen, 08.02.2000 - 4 UE 3421/94

    Überleitung preußischer Fluchtlinienpläne; Nachbarklage gegen Baugenehmigung für

    Auszug aus VGH Hessen, 31.10.2012 - 3 B 1876/12
    Ein Abwehrrecht eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung kann nur bestehen, wenn die Vorschriften, die er als verletzt ansieht, dem Schutz dieses Nachbarn zu dienen bestimmt, mithin nachbarschützend sind (st. Rspr., vgl. Hess. VGH, Urteil vom 8.2.2000 - 4 UE 3421/94 - ESVGH 50, 239).
  • VGH Hessen, 24.08.2012 - 3 A 565/12

    Baurecht: Abwehrrecht eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung für einen Vorbau zu

    Auszug aus VGH Hessen, 31.10.2012 - 3 B 1876/12
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 24. August 2012 (- 3 A 565/12 - juris) zur Problematik des nachbarlichen Rechtsschutzes ausgeführt:.
  • VGH Hessen, 07.04.2014 - 3 C 914/13

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

    Die Antragsteller könnten ihre Rechtsposition durch ein Obsiegen im Normenkontrollverfahren auch deshalb nicht verbessern, weil sie das Bauvorhaben auch bei einer Beurteilung nach § 34 BauGB nicht abwenden könnten, was sich aus dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Oktober 2012 - 3 B 1876/12 - ergebe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend Bezug genommen auf den Inhalt der gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, die Verfahrensakte des Gerichts 3 B 1876/12 (Retent) sowie die beigezogenen Behördenakten (ein Leitz-Ordner).

    Wie bereits in dem den Beteiligten bekannten Beschluss des Senats vom 31. Oktober 2012 - 3 B 1876/12 - ausgeführt, stellt Wohnen in einem Mehrfamilienwohnhaus ohne entsprechende planerische Festsetzungen keine planungsrechtlich relevante (Unter-)Art der baulichen Nutzung im Vergleich zum Wohnen in einem Einfamilienwohnhaus - hier: villenartige Bebauung - dar.

    In beiden Fällen handelt es sich um Wohnen im Sinne des § 1 Abs. 2, § 3 BauNVO 1977, das gegenseitige Abwehransprüche allein wegen der Art der Nutzung grundsätzlich nicht auszulösen vermag (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 31.10.2012 - 3 B 1876/12 - juris).

  • VG Lüneburg, 19.12.2014 - 2 B 82/14

    Abstandsfläche; Befreiung; Einsichtsnahmemöglichkeit; geschlossene Bauweise;

    Die Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung durch Bebauungspläne haben grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.06.1995 - 4 B 52/95 -, NVwZ 1996, 170; speziell zur Geschossflächenzahl: VGH Kassel, Beschl. v. 31.10.2012 - 3 B 1876/12 -, BRS 79 Nr. 77; OVG Saarlouis, Beschl. v. 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, BRS 69 Nr. 165; zur hinteren Baugrenze: Nds. OVG, Beschl. v. 31.10.2007 - 1 ME 277/07 -, BRS 71 Nr. 172, m.w.N.).
  • VG Wiesbaden, 22.09.2016 - 6 K 1760/14

    Erfolglose Klage gegen Kindertagesstätte mit angeschlossenem Spielplatz und

    Im Hinblick auf die mögliche Unvereinbarkeit des Spielplatzes mit dem Bebauungsplan "C" fehlt es den Klägern, deren Grundstück außerhalb des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans liegt, bereits an einem sog. Gebietserhaltungsanspruch aus § 30 Abs. 1 BauGB i.V.m. den Festsetzungen des Bebauungsplans und damit an der Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO (zum Gebietserhaltungsanspruch BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - 4 C 28/91 -, BVerwGE 94, 151ff; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - 3 B 1876/12 -, juris Rn. 6ff).
  • VG München, 31.07.2014 - M 8 SN 14.2877

    Unbeplanter Innenbereich; faktisches reines Wohngebiet;

    Wohnen in einem Mehrfamilienwohnhaus dient ebenfalls dem dauernden Wohnen; es stellt ohne entsprechende planerische Festsetzungen (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) keine spezielle, bauplanungsrechtlich relevante (Unter-)Art der baulichen Nutzung im Vergleich zum Wohnen in Einfamilienhäusern dar (vgl. Hess. VGH, B.v. 31.10.2012 - 3 B 1876/12, ZfBR 2013, 179 - juris Rn. 8; VG Neustadt, U.v. 12.12.2013 - 4 K 626/13.NW - juris Rn. 30).
  • VG München, 18.04.2016 - M 8 K 15.159

    Umfang des allgemeinen Gebietserhaltungsanspruchs

    Wohnen in einem Mehrfamilienwohnhaus dient ebenfalls dem dauernden Wohnen; es stellt ohne entsprechende planerische Festsetzungen (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) keine spezielle, bauplanungsrechtlich relevante (Unter-)Art der baulichen Nutzung im Vergleich zum Wohnen in Einfamilienhäusern dar (vgl. Hess.VGH, B. v. 31.10.2012 - 3 B 1876/12, ZfBR 2013, 179 - juris Rn. 8; VG Neustadt, U. v. 12.12.2013 - 4 K 626/13.NW - juris Rn. 30).
  • VG Neustadt, 12.12.2013 - 4 K 626/13

    Nachbarklage gegen Mehrfamilienhaus in Bad Dürkheim abgewiesen

    Wohnen in einem Mehrfamilienwohnhaus dient ebenfalls dem dauernden Wohnen; es stellt grundsätzlich keine spezielle, bauplanungsrechtlich relevante (Unter-)Art der baulichen Nutzung im Vergleich zum Wohnen in Einfamilienhäusern dar (vgl. Hess. VGH, LKRZ 2013, 126; VG Saarlouis, Urteil vom 12. September 2006 - 5 K 92/05 -, juris).
  • VG Ansbach, 29.09.2020 - AN 17 K 19.01467

    Erfolglose Drittanfechtungsklage gegen eine Baugenehmigung - keine Verletzung

    Dem gegenüber stellt Wohnen in einem Mehrfamilienwohnhaus ohne entsprechende planerische Festsetzungen keine bauplanungsrechtlich andere (Unter-)Art der baulichen Nutzung im Vergleich zum Wohnen in einem Ein- oder Zweifamilienwohnhaus dar (VGH Kassel, B.v. 31.10.2012 - 3 B 1876/12 - NJOZ 2013, 423).
  • VG Ansbach, 15.07.2021 - AN 17 S 21.00679

    Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn mangels Verletzung drittschützender

    Selbst bei Annahme, dass eine entsprechende Festsetzung zur höchstzulässigen Zahl an Wohnungen im Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB eine spezielle, bauplanungsrechtlich relevante (Unter-)Art der baulichen Nutzung festlegt (vgl. VG München, B.v. 31.7.2014 - M 8 SN 14.2877 - juris Rn. 49 mit Verweis auf HessVGH, B.v. 31.10.2012 - 3 B 1876/12 - juris Rn. 8; Dirnberger in Busse/Kraus, BayBO, 141. EL März 2021, Art. 66 Rn. 352), kann sich ein Dritter hierauf jedenfalls nur dann berufen, wenn die Gemeinde der Festsetzung über die höchstzulässige Zahl an Wohnungen in Gebäuden eine nachbarschützende Wirkung beilegen wollte (vgl. BVerwG, B.v. 9.3.1993 - 4 B 38.93 - juris; Dirnberger in Busse/Kraus, BayBO, 141. EL März 2021, Art. 66 Rn. 352), was vorliegend zu verneinen ist.
  • VG Ansbach, 23.06.2022 - AN 17 K 21.00698

    Gebot der Rücksichtnahme

    Selbst bei Annahme, dass eine entsprechende Festsetzung zur höchstzulässigen Zahl an Wohnungen im Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB eine spezielle, bauplanungsrechtlich relevante (Unter-)Art der baulichen Nutzung festlegt (vgl. VG München, B.v. 31.7.2014 - M 8 SN 14.2877 - juris Rn. 49 mit Verweis auf HessVGH, B.v. 31.10.2012 - 3 B 1876/12 - juris Rn. 8; Dirnberger in Busse/Kraus, BayBO, 146. EL Mai 2022, Art. 66 Rn. 352), kann sich ein Dritter hierauf jedenfalls nur dann berufen, wenn die Gemeinde der Festsetzung über die höchstzulässige Zahl an Wohnungen in Gebäuden eine nachbarschützende Wirkung beilegen wollte (vgl. BVerwG, B.v. 9.3.1993 - 4 B 38.93 - juris; Dirnberger in Busse/Kraus, BayBO, 146. EL Mai 2022, Art. 66 Rn. 352), was vorliegend zu verneinen ist.
  • VGH Hessen, 28.08.2013 - 3 B 1486/13
    Der Senat hat hierzu in seiner Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - Az. 3 B 1876/12 -[...] ausgeführt:.
  • VG Schleswig, 11.01.2017 - 2 B 2/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Errichtung eines Einfamilienhauses

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